Dem Vorsorgeprinzip entsprechend wird verlangt, dass bei allen Emittenten sämtliche technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Emissionsbegrenzungen angeordnet werden. Die Einräumung eines Rechtes, aus lange bestehenden Verhältnissen etwas zu seinen Gunsten ableiten zu können, hiesse, das Vorsorgeprinzip in seiner Gesamtheit aus den Angeln zu heben. Die Berechnung des Mindestabstandes gemäss FAT-Richtlinien wird in einem dreistufigen Verfahren durchgeführt.