Für die Neuerstellung einer Anlage im vorgesehenen Umfang müssten laut Schätzung des Architekten rund Fr. 500'000.-- bis Fr. 600'000.-- eingesetzt werden. Es werden demnach mehr als die Hälfte der Kosten aufgewendet, welche eine Neuanlage verursachen würde. Das Projekt hat daher als Errichtung einer Neuanlage gemäss Art. 2 Abs. 4 LRV zu gelten. Folglich sind die Mindestabstände gemäss Anhang 2 Ziff. 512/ FAT-Richtlinien einzuhalten.