Immissionen Einhaltung von Mindestabständen für Tierhaltungen gegenüber bewohnten Zonen (FAT- Richtlinien). Als Errichtung einer neuen Anlage gilt auch der Umbau, die Erweiterung oder Instandstellung bestehender Anlagen, wenn dadurch höhere oder andere Emissionen zu erwarten sind oder mehr als die Hälfte der Kosten für eine neue Anlage aufgewendet wird (Art. 2 Abs. 4 LRV).