4.4.1 Die Beschwerdeführenden verlangen die Schliessung des erstellten neuen Lüftungsaustritts der Küchenventilation an der Nordostfassade bzw. dessen Rückbau. Wie vorstehend dargelegt können Standortoptimierungen als Projektvarianten im Rahmen des Vorsorgeprinzips grundsätzlich in Betracht gezogen werden, wenn zum geplanten Bauvorhaben eine funktionell gleichwertige Alternative besteht, die dem Vorsorgeprinzip besser Rechnung trägt und im Rahmen des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes bleibt.