Die Ausführungen der Fachexperten der Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2014 sind nachvollziehbar. … (Es) erweist sich als ausgeschlossen, dass die Beschwerdeführenden übermässigen Geruchsimmissionen aus der strittigen Küchenabluft der Parzelle Nr. 960 ausgesetzt sind. Massnahmen zur Verminderung der Immissionen sind demzufolge nicht anzuordnen. In einem nächsten Schritt wird nachfolgend zu prüfen sein, ob sich gestützt auf das Vorsorgeprinzip die Anordnung von Massnahmen aufdrängt. 8 von 9 4.4