In der Beschwerde vom 13. November 2013 werden die Geruchsimmissionen, welche aus der Küchenabluft der Beschwerdegegner stammen, verschiedentlich als übermässig bezeichnet. Die Methode der Begehung durch ortsfremde Probanden, mit welcher die effektiven Immissionen objektiv ermittelt werden können, kommt meist nur bei komplexen Geruchsfällen zur Anwendung, da sie sehr zeit- und kostenintensiv ist. Mittels des Geruchszeitanteils kann jedoch in einfacheren Fällen, wie dem vorliegenden Fall, abgeschätzt werden, ob die Geruchsimmissionen übermässig sein können.