Die Wirkung eines Aktivkohlefilters bei Küchenabluft ist beschränkt (insbesondere aufgrund der Feuchtigkeit der Abluft). Wie bereits unter Ziffer 1.1.1 erläutert, sind bei üblichen Überbauungssituationen bei Ein- oder Doppeleinfamilienhäusern vorsorgliche Emissionsbegrenzungen betreffend Küchenabluft nicht verhältnismässig. Daher ist auch ein alle vier Monate vorgeschriebener Wechsel des Aktivkohlefilters, welcher zudem ohnehin nur eine beschränkte Wirkung hat, als unverhältnismässig zu betrachten. 1.2 Verschärfte Emissionsbegrenzungen