Die Beschwerdeführenden halten zudem fest, dass beim Bau der Siedlung 'Breite' genau abgewogen worden sei, wo an den Liegenschaften Lüftungsaustritte von Küchenventilationen gebaut werden sollen, um störende Immissionen auf angrenzende Liegenschaften möglichst zu vermeiden, und dass aus diesem Grund der Lüftungsaustritt der Küchenventilation an der Liegenschaft der Beschwerdegegner an der Südost-Fassade geplant und gebaut worden sei.