Sie führen aus, dass mit dem akustischen Gutachten aufgezeigt werde, dass die Küchenventilation den Planungswert am Tag bei maximaler Geschwindigkeit des Ventilators einhalten könne. Ebenso werde der Planungswert in der Nacht bei Geschwindigkeit III des Ventilators eingehalten. Der Planungswert werde überschritten, wenn der Ventilator in der Nacht (19.00 Uhr bis 07.00 Uhr) täglich, d.h. an 365 Tagen im Jahr während mehr als 85 Minuten auf höchster Stufe in Betrieb sei (eine solche intensive Benutzung kann bei einem Privathaushalt jedoch ausgeschlossen werden). Sie ziehen daraus den Schluss, dass die Planungswerte eingehalten sind. … Dieser Auffassung ist beizupflichten. … 3.3