e zur LSV) entsprechende Belastungsgrenzwerte festgelegt, die die Abluftanlage von Gesetzes wegen einzuhalten hat. Für die vorliegend massgebliche Wohnzone W, welche der Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen ist, beträgt der Planungswert bei Tag, d. h. von 07.00 bis 19.00 Uhr, 55 dB(A) und bei Nacht, d. h. von 19.00 bis 07.00 Uhr, 45 dB(A) (Ziff. 2 und 31 Abs. 1 des Anhangs 6 der LSV). …