Immissionen einer privaten Küchenabluftanlage (Dampfabzug) – Lärmrechtliche Beurteilung (Erw. 3) – Geruchsimmissionen aus privater Küchenabluft gelten nicht als übermässig (Erw. 4.2). – Vorsorgliche Massnahmen zur Reduktion der Küchengerüche von Ein- und Doppeleinfamilienhäusern in üblichen Überbauungssituationen sind unverhältnismässig. Es kann weder ein Ausstoss der Emissionen über Dach (Art. 6 Abs. 2 LRV) verlangt noch eine andere Vorgabe zur Austrittsstelle der Küchenabluft gemacht werden (Erw. 4.2–4.4). Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 10. Juni 2014 (BVU- RA.13.781) Aus den Erwägungen