Das Interesse der Stadt an der Materialkontinuität und Authentizität der kommunal geschützten historischen Altstadt-Gebäude ist als gewichtig einzustufen und überwiegt das Interesse der Beschwerdeführenden an tieferen Anschaffungs- und Unterhaltskosten, wie dies beim Anbringen von Alu-Fens- terläden der Fall sein kann. Die Praxis des Stadtrats erweist sich so als rechtens und der Eingriff in die Eigentumsgarantie als gerechtfertigt und verhältnismässig. 4 von 4