Die Praxis des Stadtrats sei klar, konstant und stabil. Auch in der Fachliteratur werde ausgeführt, dass der Ersatz von Läden durch gleiches Material erfolgen müsse, da sonst Charme und Identität verloren gingen. Bei geschützten historischen Bauten seien Alufensterläden nicht zu erlauben, bei ungeschützten nur an exponierten Stellen zu empfehlen (URS MEIER, Der Fensterladen  Kleines Handbuch zu einem unterschätzten Bauteil, 2018, S. 113). Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege schreibe, dass bei einem historischen Gebäude aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg Metallläden unvereinbar seien.