Die kantonale Denkmalpflege führt in ihrem Fachbericht vom 26. Januar 2021 aus, dass das Gebäude G. – wie viele andere historische Gebäude in Aargauer Altstädten – nicht unter Denkmalschutz stehe, es sich aber nichtsdestotrotz um ein schützenswertes historisches Gebäude handle. Dem H.-Platz, wo das Gebäude stehe, komme in der Altstadt von X., die gemäss ISOS von nationaler Bedeutung sei, die wichtigste Position zu. Bei allen Altstadtgebäuden sei das Anbringen von Holzläden nach kommunalem Recht sehr wichtig, und dies sei auch richtig so.