Die Bauparzelle 10 liegt in der Altstadtzone A, in der sich etliche denkmalgeschützte Kulturobjekte befinden. Detaillierte Ausführungsbestimmungen zum Bauen in der Altstadt sind im Reglement des Einwohnerrats für das Bauen in der Altstadt (Altstadtreglement) festgehalten (§ 12 BNO). Dieses bestimmt, dass in der Altstadt "insbesondere geschichtlich und architektonisch wertvolle Bauten, Gebäudegruppen, Plätze, Höfe, Fassaden und Dachflächen zu schützen" sind (§ 2 Altstadtreglement). Die historische Bausubstanz ist zu erhalten. Die Veränderung oder Entfernung historisch und künstlerisch wertvoller Gebäudeteile ist in der Regel nicht gestattet (§ 5 Abs. 1 und Abs. 7 Altstadtreglement).