Da der Gemeinderat die kommunalen Verhältnisse am besten kennt, ist seiner Beurteilung, wonach kein Widerspruch zur kommunalen Planung bestehe, zudem erhebliches Gewicht beizumessen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen (Privatstrasse für ca. sieben Wohneinheiten) dürfte für übergeordnete Erschliessungsträger im Übrigen problemlos verkraftbar sein. Ebenso wenig sind Probleme bezüglich des Immissionsschutzes zu erwarten.