4.3 und 4.1, wurde der Anschluss von sieben neuen Wohneinheiten via Zufahrtsweg an den X.-weg und von drei neuen Wohneinheiten an den Y.-weg ebenfalls als relativ geringfügige Erschliessungsmassnahme eingestuft). Im Wesentlichen geht es nur darum, die durch die Ausparzellierung der bestehenden Parzelle Nr. 2072 entstandenen neuen Parzellen mittels einer privaten Strasse mit den bereits bestehenden öffentlichen Erschliessungsstrassen (T.-strasse und C.-weg) zu verbinden. Anhaltspunkte, wonach sich die projektierte Erschliessung nicht in die kommunale Planung einfügen würde, bestehen nicht.