Die Grundstücke vor allem im mittleren Bereich des Schildes sind öffentlich-rechtlich nicht hinreichend zugänglich und erschlossen, namentlich auch nicht über die N.-strasse. Die geplante Verkehrsanlage dient dazu, vom öffentlichen Strassengebiet zu sämtlichen Grundstücken zu gelangen. Insofern handelt es sich um eine (private) Erschliessungsanlage und nicht bloss um einen Hausanschluss. 3.2. 3.2.1.