Das streitige Baugesuch betrifft Parzelle Nr. 2072. Die Parzelle Nr. 2072 lag zwischen C.-weg und T.-strasse und wies eine maximale Länge von gegen 170 m und eine Breite von rund 21 m auf. Inzwischen sind von der Parzelle Nr. 2072 die Parzellen Nrn. 2540–2545 abparzelliert worden, so dass die streitige Anlage über insgesamt sieben nebeneinander liegende Parzellen führen soll. Das fragliche Gebiet bedarf ungeachtet der Parzellierung einer ausreichenden Erschliessung. Die Grundstücke vor allem im mittleren Bereich des Schildes sind öffentlich-rechtlich nicht hinreichend zugänglich und erschlossen, namentlich auch nicht über die N.-strasse.