a) Unübersehbar ist, dass die Südwestseite die weitaus grössere Zahl von Fenstern bzw. Glastüren aufweist als die Nordwestseite. Vergleicht man die Glasflächen der beiden Seiten insgesamt, ergibt sich für die Südwestseite ein Überhang von 2,37 m2. Indessen sind nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht nur die Fenster für sich allein massgebend, sondern auch die Flächen der betreffenden Räume.