"Die Stellungnahme der Vernehmlassungsteilnehmer zur Privilegierung von Wintergärten in bezug auf Baulinien und Grenzabstände gingen weit auseinander. Mit der vorgeschlagenen, mässigen Oeffnung gegenüber der bisherigen Rechtslage liegt die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Lösung in der Mitte und soll deshalb beibehalten werden. Selbstverständlich steht es den Gemeinden weiterhin frei, für Kleinbauten, Wintergärten usw. spezielle Baulinien auszuscheiden. In Abs. 1 lit. a wurden die Erker wieder aufgenommen. Als "untergeordnete Gebäudeteile" dürften auch am Boden abgestützte Balkone sowie allenfalls gedeckte und verschliessbare Velo- und Kinderwagenabstellräume gelten.