Der ca. 4,20 m tiefe und ca. 3,95 m breite Treppenaufgang, der sowohl die Baute Nr. 190 als auch die Wohnungen in der Anbaute erschliessen soll, nicht eingewandet, aber auf einer Breite von ca. 2 m in die Fassade eingebuchtet und auf einer Tiefe von 3 m überdacht. Auf einer Breite von ca. 2,90 m würde er einen Grenzabstand von 2,50 m gegenüber der Parzelle der Beschwerdeführerin aufweisen.