Grenzabstand von Autoabstellplätzen zu Strassen § 111 Abs. 1 lit. a BauG, der generell für Bauten einen Abstand von 4 m von Gemeindestrassen vorschreibt, findet für Abstellplätze keine Anwendung. Demzufolge richten sich die von Parkplätzen gegenüber Strassen einzuhaltenden Abstände nach den VSS-Normen (Praxis überholt) Sachverhalt kein