Weiter hielt die Fachperson fest, dass der Zwischenraum zwischen den beiden Häusern vorliegend durch die Aufstockung zwar optisch verengt werde, aber nicht in einer Weise, die aus Sicht des Ortsbildes nachteilig wäre. Das Gebäude trete im Strassenraum zudem nicht wesentlich in Erscheinung. 5.2.6