Hinsichtlich der Grenz- (und Gebäude)abstände ist die Vielfalt typisch. Sowohl Engnisse wie auch grosse Volumen mit dazu gehörigen grösseren Freiräumen, die als Vorgärten und Vorplätze ausgestaltet sind, werden angetroffen. Damit auch künftig diese Struktur nicht verloren geht, stehen gewisse Gebäude unter Volumenschutz. Demgemäss hielt die kantonale Fachperson anlässlich der Augenscheinsverhandlung denn auch fest, dass die Einhaltung eines Grenzabstands von 4 m als Regelmass – wie von den Beschwerde-