Entzug der aufschiebenden Wirkung – Reine Verfahrens- und Parteikostenbeschwerden hindern die Rechtskraft des Baubewilligungsentscheids nicht. Auf ein Gesuch um vorzeitigen Baubeginn wird mangels Rechtsschutzinteresse nicht eingetreten. Entscheid des Verwaltungsgerichts (VGE / Präsidialentscheid) vom 22. August 2012 (WBE.2012.199) Aus den Erwägungen