Für die Zonenkonformität einer Baute ist das Einhalten der zulässigen Geschosszahlen und der Gebäudehöhe indessen von grundlegender Bedeutung, weshalb am Einhalten dieser Parameter und am Vermeiden entsprechender gesetzwidriger Präjudizentscheide ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wiegt im konkreten Fall umso stärker, da ein zusätzliches Vollgeschoss in der Wohnzone EF zu einer erheblich höheren unerwünschten Verdichtung führen würde als dies z. B. in einer Mehrfamilienhauszone der Fall wäre. –