Könnte nun aber diesfalls die Gebäude- und Fristhöhe sowie die Geschosszahl der gestaffelten oder terrassierten Gebäudeteile ausgehend von dem allenfalls höher liegenden Schnittpunkt der Fassade mit dem gewachsenen Terrain gemessen werden, führte dies dazu, dass der gestaffelte oder terrassierte Gebäudeteil gegenüber dem gewachsenen Terrain höher positioniert werden könnte, als ein nicht gestaffelter oder terrassierter Gebäudeteil. Dies führte zu einer doppelten Privilegierung derartiger Bauten, was mit der Messung der Gebäude- und Firsthöhe sowie der Geschosszahl für jeden gestaffelten oder terrassierten Gebäudeteil einzeln nicht beabsichtigt war.