Die Höhe von Gebäuden soll in Bezug auf den im Zeitpunkt der Einreichung des Baugesuchs bestehenden Verlauf des gewachsenen Terrains ein von der Gemeinde für die jeweilige Zone festgelegtes Mass nicht überschreiten. Nun wird das gewachsene Terrain im Zuge eines Bauvorhabens indes regelmässig erheblich verändert, es wird abgegraben, aufgeschüttet, ausgeebnet etc. Nach Realisierung eines Bauvorhabens ist das für die Beurteilung der Gebäude- und Firsthöhe massgebende gewachsene Terrain häufig nur noch in den Grundzügen erkennbar, was auf die Bemessung der Gebäude- und der Firsthöhe allerdings keinerlei Einfluss hat.