Auch in Bezug auf die Geschossigkeit wären die zonengemässen Vorgaben regelmässig nicht mehr einzuhalten, da die tiefer liegenden Stufen bei gestaffelten oder terrassierten Bauten den höher liegenden Gebäudeteilen als Vollgeschosse anzurechnen wären. Die gesonderte Betrachtungsweise für jeden gestaffelten oder terrassierten Gebäudeteil soll derartige Bauten demgegenüber dennoch ermöglichen, da der optische Eindruck der fraglichen Gebäude – wie erwähnt – aufgrund der Rückversetzung der Gebäudeteile abgeschwächt wird.