3 von 5 Gebäudeteile, diese Masse einhalten muss. Ohne diese Regelung würden derartige Bauten die Höhenvorschriften aufgrund der talseitigen Messweise regelmässig überschreiten, da der untere Messpunkt für die Gebäude- und Firsthöhe jeweils vor dem tiefer liegenden, gestaffelten oder terrassierten Gebäudeteil läge. Auch in Bezug auf die Geschossigkeit wären die zonengemässen Vorgaben regelmässig nicht mehr einzuhalten, da die tiefer liegenden Stufen bei gestaffelten oder terrassierten Bauten den höher liegenden Gebäudeteilen als Vollgeschosse anzurechnen wären.