Auszugehen ist somit auch im vorliegenden Fall vom heutigen gewachsenen Terrain. Dieses verläuft südwestlich des Doppeleinfamilienhauses auf der Ebene der Garageneinfahrt, auf den übrigen drei Seiten liegt das gewachsene Terrain auf der Ebene des Erdgeschosses. Massgebend für die Bemessung der Gebäude- und Firsthöhe ist der tiefste Punkt des anschliessenden gewachsenen Terrains. Ausgehend von diesem Terrainverlauf sind die Gebäude- und Firsthöhe vorliegend somit vom Niveau der Garageneinfahrt aus zu bemessen.