Das ursprüngliche Terrain wird […] oft im Verlauf der Jahre – im Zusammenhang mit der Erstellung von Gebäuden wie auch unabhängig davon – mannigfachen Veränderungen unterworfen und der ursprüngliche Terrainverlauf ist daher häufig im Gelände kaum mehr nachvollziehbar. Ein Baugesuch auf einer Parzelle wird, insbesondere bezüglich ortsbildschützerischer (Verbot von Beeinträchtigung und Gebot der Eingliederung) und wohnhygienischer Aspekte (Luft, Licht und Sonne), von den Baubewilligungsbehörden gemessen an den aktuellen Gegebenheiten auf der Bauparzelle und in der Nachbarschaft und dazu gehört insbesondere das Terrain, wie es sich im Zeitpunkt der Prüfung präsentiert.