"Es ist kein rechtlich relevanter Grund dafür ersichtlich, einerseits bei Erweiterungen und Umbauten von bestehenden, in einer rechtlich sanktionierten Abgrabung erstellten Gebäuden auf ein früheres, nicht mehr vorhandenes (höheres) Terrain abzustellen, anderseits bei allen anderen Bauvorhaben (etwa bei Um- und Erweiterungen von bestehenden, auf rechtlich sanktionierten Aufschüttungen stehenden Gebäuden, bei Abbruch und Neubau von Bauten oder bei Neubauten auf der grünen Wiese) vom aktuell bestehenden und oftmals auch vielfach bereits veränderten und gestalteten (abgegrabenen wie aufgeschütteten) Terrain auszugehen. Dies wäre der Rechtssicherheit und Praktikabilität ab-