Gegenstand des zur Diskussion stehenden Bauvorhabens bildet der Umbau des im Jahr 1979 errichteten Zweifamilienhauses. … Mit dem nun vorliegenden Bauvorhaben soll der Giebel des Gebäudes um 90° gedreht werden, sodass er neu parallel zu den Längsseiten liegen wird. Der Giebel soll zudem gegenüber dem heutigen Zustand um ca. 0,8 m und der Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberfläche um ca. 2 m höher gesetzt werden. Auf der Ebene des Garagengeschosses ist weiter vorgesehen, den Raum zwischen den beiden Abstellräumen mit einem 2,5 m tiefen Vordach teilweise zu überdachen. … c) aa) Der Gemeinderat bewilligte das Bauvorhaben u.a. unter folgenden Bedingungen und Auflagen: