Gewachsenes Terrain; Gebäudehöhe und Geschossigkeit einer gestaffelten Baute – Bewilligte Terrainveränderungen definieren einen neuen Terrainverlauf, der als massgebendes "gewachsenes Terrain" für spätere Neubauten, aber auch für Um- und Erweiterungsbauten gilt (§ 13 ABauV; Erw. 6). – Die Gebäudehöhe und die Geschossigkeit einer gestaffelten (terrassierten) Baute werden ab anschliessendem gewachsenem Terrain gemessen, auch wenn ihrer Fassade eine andere gestaffelte Baute voransteht und sie verdeckt (Erw. 8). Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 29. April 2011 (BVURA.10.334) Aus den Erwägungen 5. a)