3.5. Andererseits muss der Beschwerdeführerin seitens der Beschwerdeinstanz zugestanden werden, dass sie mit der Idee der Neuüberprüfung des Grundwasserstromes nach 15 Jahren in eine vernünftige Richtung zielt. Das Bundesamt für Umweltschutz äussert sich zu den periodischen Ueberprüfungen folgendermassen: "Es empfiehlt sich, den Schutzzonenplan und das zugehörige Reglement in Abständen von etwa 10 Jahren zu überprüfen. Dadurch können inzwischen gewonnene neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden".