3.4. Das Bundesamt für Umweltschutz äussert sich in seiner Wegleitung zur Ausscheidung von Gewässerschutzbereichen, Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen aus dem Jahre 1982 wie folgt zur Problematik der Durchsetzung: "Die Ausscheidung von Schutzzonen ist häufig auch dann zweckmässig, wenn bereits von vorneherein feststeht, dass sich die obgenannte Zielsetzung nicht vollumfänglich erfüllen lässt, d.h. wenn bereits potentielle Verunreinigungsherde vorhanden sind, oder wo wegen bereits eingetretener Verunreinigung oder wegen der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit (beispielsweise bei von Natur aus zu hohem Eisen-Mangangehalt) bereits Aufbereitungsanlagen erforderlich sind.