Es wäre daher fundiert zu prüfen, ob bei dieser Parzelle beziehungsweise bei diesem Gewässerabschnitt nicht nur ein Abstand für Bauten und Anlagen, sondern auch ein umfassender Gewässerraum notwendig ist. Die nötigen Grundlagen für eine Beurteilung fehlen jedoch und sind von der Gemeinde beizubringen. Insofern wird der Antrag auf eine Expertise, den die Beschwerdeführenden stellten, um weitere Erkenntnisse zu erhalten, gutgeheissen. Demgemäss ist die Beschwerde bezüglich des Sagikanals teilweise gutzuheissen. Die Planung kann im Bereich Sagikanal noch nicht genehmigt werden.