Ferner heisst es, der Gewässerraum sei an allen Bächen geprüft worden. Das ist eine selbstverständliche Mindestanforderung für eine kostenpflichtige Planungstätigkeit und ein unspezifisch gehaltener Textbaustein, der in alle Berichte passt. Es wird nicht gesagt, wie, durch wen (Fachkompetenz), wie aufwendig und wann geprüft worden ist. Derart allgemeine Ausführungen sind nichtssagend. In jeder Gemeinde sind die Gewässer individuell zu prüfen.