Allerdings trifft auch zu, dass ohne Abstand für Bauten und Anlagen der Schutz des Kanalbereichs schwächer ist und namentlich vom Vollzug durch die kantonalen und kommunalen Baupolizeibehörden abhängt. Da der Kanal ausserhalb der Bauzonen liegt, müssen Baugesuche in Kanalnähe im kantonalen Amtsblatt publiziert werden, was der (auswärtigen) Nachbarschaft und den legitimierten Verbänden ermöglicht, eine Kontrolle der Verwaltungstätigkeit vorzunehmen. Wesentlich ist im vorliegenden Fall jedoch, dass der Planungsbericht vom 16. Januar 2018 zum Sagikanal keine nachvollziehbaren inhaltlichen Aussagen macht.