Entgegen der Annahme der Beschwerdeführenden hat der Kanal auch künftig keine Vernetzungsfunktion. Damit verzeichnet der Sagikanal nicht eine besondere ökologische Bedeutung, welche als überwiegendes ökologisches Interesse einem Verzicht auf die Festlegung des Gewässerraums entgegenstehen würde. Die Abteilung Landschaft und Gewässer legt ausserdem dar, dass die Bedürfnisse der Flora und Fauna mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben auch ohne Gewässerraum genügenden Schutz finden.