Es ist nicht vorgesehen, den Bereich der Wiedereinleitung des Kanals in den Möhlinbach natürlich zu gestalten und erstmalig eine Längsvernetzung herzustellen; das Wanderungshindernis im ehemaligen Kraftwerksgebäude, der teilweise unterirdisch verlaufende Unterwasserkanal und der teilweise eingedolte Oberwasserkanal mit der Zulaufsteuerung verbleiben als unüberwindbare Hindernisse. Die Auffassung der Beschwerdeführenden, die Fischgängigkeit werde wiederhergestellt, trifft somit auf den Sagikanal nicht zu (anders als auf den Möhlinbach beim Wehr). Entgegen der Annahme der Beschwerdeführenden hat der Kanal auch künftig keine Vernetzungsfunktion.