Dies umso mehr, als in diesem Gebiet das Hochwasserrückhaltebecken für ein hundertjährliches Hochwasser bereits realisiert wurde. Entgegen der nicht substantiierten Behauptung der Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme zum Fachbericht vom 12. April 2019 besteht keine Hochwassergefahr für das betroffene Gebiet, welche die Festlegung eines Gewässerraums beim Sagikanal erforderlich machen würde. Die Abteilung Landschaft und Gewässer attestiert dem Sagikanal eine ökologische Bedeutung. Zwar stellt der Sagikanal ein Lebensraum für einzelne Wasserlebewesen dar und kann aufgrund seiner Bestockung auch als Lebensraum und Vernetzungskorridor für Vögel und Kleinsäugetiere dienen.