Indes bemängeln die Beschwerdeführenden, beim Sagikanal sei der Hochwasserschutz nicht genügend ausgewiesen und es sei aus ökologischer Hinsicht die Festlegung des Gewässerraums erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beschwerdeführenden bei dieser Behauptung betreffend mangelnden Hochwasserschutz nicht auf die aktuellen Unterlagen stützen. Das Hochwasserschutzprojekt Möhlintal 2016 lag vom 9. September 2016 bis 10. Oktober 2016 öffentlich auf (2. Projektauflage). Das Teilprojekt für die Massnahmen in Zeiningen ist mit RRB Nr. 2018-001427 vom 5. Dezember 2018 genehmigt worden. Das Hochwasserrückhaltebecken beim Sagikanal wurde bereits realisiert.