Für Fliessgewässer wird kein Gewässerraum festgelegt, wenn sie künstlich angelegt und ohne besondere ökologische Bedeutung sind. Die meisten Gewässer haben eine ökologische Bedeutung als Vernetzungs- und Lebensraum. Dies war dem Gesetzgeber auch bewusst, weshalb eine allgemeine ökologische Bedeutung nicht genügt als