Beim Sagikanal bleibt zu erwähnen, dass mit dem Bau des Rückhaltebeckens zusätzliche Aufwertungsmassnahmen in diesem Bereich angrenzend an den Möhlinbach erstellt worden sind. Zudem liegt inzwischen über die Hälfte der Fläche in diesem Gebiet im Eigentum des Kantons, so dass die Interessen der Gewässer und des Hochwasserschutzes sowieso vom Kanton gewahrt werden. Fazit: Beim Sagikanal kann auf eine Umsetzung eines Gewässerraums verzichtet werden, da der Kanal über keine besondere ökologische Bedeutung verfügt und keine Hochwassergefährdung von ihm ausgeht. Kurz: Es sprechen keine überwiegenden Anliegen gegen den Verzicht.