Der Sagikanal verfügt über eine Breite von 0,5 m bis ca. 1 m. Sein Bett ist bis kurz vor der Gemeindegrenze kaum oder nur punktuell verbaut, hat optisch aber einen typischen Kanalcharakter, d.h. beidseitig steile Böschungen und eine durchgehend ziemlich gleichmässige Breite. Vom Sagikanal geht keine Hochwassergefährdung für Bauzonen aus. Mit der Erstellung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) entlang der Gemeindegrenze zu Möhlin ist er in den Einflussbereich des HRBs geraten, indem bei einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) der Einstau bis zum Sagikanal reicht. Die Hochwassergefährdung dient daher nicht als Argument, welches für einen Gewässerraum am Sagikanal spricht.