Der Sagikanal wird mit ungefähr 50 l/s Wasser gespeist, das restliche Wasser fliesst im Möhlinbach. Für diese Wasserentnahme ist dem Inhaber des früher ehehaften Wasserrechts eine Wasserentnahmebewilligung erteilt worden. Die Realisierung steht kurz bevor. Der Sagikanal hat somit weiterhin den Status eines öffentlichen Gewässers, das heisst, dass das Wasser darin im Eigentum des Kantons liegt, das Bett des Sagikanals jedoch im Eigentum der S. verbleibt. Der Sagikanal verfügt über eine Breite von 0,5 m bis ca. 1 m.