8 von 12 Im Zusammenhang mit der Sanierung Wasserkraft, d.h. der Wiederherstellung der Fischgängigkeit gestützt auf die revidierte Gewässerschutz- und Fischereigesetzgebung, ist die Anlage auf mögliche und erforderliche Massnahmen hin beurteilt worden. Nach reiflicher Überlegung hat sich der Eigentümer der Sägerei dazu entschlossen, das bisher noch vorhandene Kleinwasserkraftwerk definitiv stillzulegen und die Anlage zurückzubauen.